Störungsmeldungen
Bei Störungen in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Wasser,
erreichen Sie uns unter folgenden Nummern.
- Strom
- Gas
- 0800 3629 477
- 07031 2192-99
- (Netzbetreiber Netze BW)
- (Netzbetreiber SWBB)
- Fernwärme und Wasser
- 07031 2192-99
Bei Störungen in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Wasser,
erreichen Sie uns unter folgenden Nummern.
Von der Hilfe profitieren alle Tarifkunden wie private Haushalte, Vereine und kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh.
Für Sie werden 80% der Kosten begrenzt auf:
0,12 €/kWh für die Gas-Versorgung
20% der Energiekosten fallen nicht unter die Preisbremse. Deswegen lohnt es ich auch weiterhin, Energie zu sparen.
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes gilt für Erdgas- und Fernwärmelieferungen an Endkunden im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024.
Die Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% ist seit dem 7. Oktober 2022 beschlossen. Die reduzierte Umsatzsteuer gilt ab 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Ab dem 01.04.2024 gilt wieder der Regelsteuersatz in Höhe von 19% für Gas- und Wärmelieferungen.
Die Entlastung bei der Umsatzsteuer geben wir selbstverständlich ab 01. Oktober 2022 an unsere Kunden weiter.
Wenn Sie beispielsweise im Oktober Ihre Rechnung erhalten haben, dann haben wir diese für November 2021 bis September 2022 mit 19% und ab dem 1.Oktober 2022 mit 7% belastet. In allen Rechnungen, die nur Verbrauchszeiträume ab dem 1. Oktober 2022 beinhalten, ist ausschließlich die Umsatzsteuer mit 7% aufgeführt.
Die SWBB gibt die gesunkenen Kosten an Ihre Kunden weiter. Angesichts der aktuellen Entwicklungen mit hohen Energiepreisen belassen wir die Abschläge dennoch unverändert. Das kann helfen, höhere Nachzahlungen zu vermeiden. Im Kundenportal Meine SWBB können unsere Kunden jedoch jederzeit selbst die Höhe ihrer Abschlagszahlungen ändern.
Nein – Sie müssen sich nicht aktiv melden. Wir werden die Umsatzsteuersenkung vollständig an unsere Kunden weitergeben und in der Jahresrechnung für enthaltene Lieferzeiträume ab dem 1. Oktober 2022 berücksichtigen. Sie müssen hierfür nichts tun. Die Senkung erhalten Sie automatisch.
Ja, die SWBB gibt die befristete Umsatzsteuersenkung an alle Kunden weiter.
Nein. Nach § 41 Abs. 6 EnWG ist bei einer unveränderten Weitergabe von steuerlichen Mehr- oder Minderbelastungen, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Steuersätze ergeben, keine vorherige Unterrichtung der Kunden nach § 41 Abs. 5 Satz 2 und 3 EnWG notwendig. Außerdem besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht der Kunden gemäß § 41 Abs. 5 Satz 4 EnWG zum Zeitpunkt der Änderung des Steuersatzes.
Eine konkrete Ablesung ist natürlich immer die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist es oft nicht möglich, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zähler abzulesen. In diesem Fall wird der Verbrauch auf Basis der vorliegenden abgelesenen oder rechnerisch ermittelten Werte dem zu berücksichtigenden Zeitraum zugeordnet.
Variante 2:
Für Ihre künftigen Abschlussrechnungen wird für Verbräuche ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 der geminderte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berücksichtigt. Verbräuche davor und danach werden mit 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet.
Eine rechnerische Ermittlung des Verbrauches ist gesetzlich erlaubt und erfolgt nicht willkürlich. Sie beruht auf vorgegebenen gesetzlichen Regularien. Mögliche Abweichungen von abgelesenen Werten sind sehr gering und fallen bei einer Änderung der Umsatzsteuer nicht ins Gewicht.