Störungsmeldungen
Bei Störungen in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Wasser,
erreichen Sie uns unter folgenden Nummern.
- Strom
- Gas
- 0800 3629 477
- 07031 2192-99
- (Netzbetreiber Netze BW)
- (Netzbetreiber SWBB)
- Fernwärme und Wasser
- 07031 2192-99
Bei Störungen in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Wasser,
erreichen Sie uns unter folgenden Nummern.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die beiden Fernwärmetarife Komfort und Garant von unserem neuen Tarif Schönbuch I Wärme Regio abgelöst und vereinheitlicht. Bereits im März 2023 haben wir dazu den Tarif Schönbuch I Wärme Komfort fristgerecht gekündigt. Die Preisgarantie für Schönbuch I Wärme Garant läuft zum 31.12.2023 aus. Ab dem 1. Januar 2024 passen sich die Wärmelieferpreise jährlich über eine sogenannte Preisänderungsklausel an die Marktentwicklung an.
Im November 2019 haben die Interessengemeinschaft Fernwärme, die Stadt Böblingen und die Stadtwerke ein neues Preismodell erarbeitet. Die damit verbundene Mediationsvereinbarung, der sich Anfang 2020 auch die Energiekartellbehörde anschloss, erreichte einen gesellschaftlichen Konsens in Form einer Preisgarantie bis 31.12.2023 im Tarif Schönbuch | Wärme Garant.
Im Tarif Schönbuch | Wärme Garant sind die Preise seit 2019 nicht angepasst worden. Demgegenüber haben sich verschiedene Positionen der Wärmegestehungs- und Bezugskosten erheblich verteuert. Dies gilt nicht nur für die Stadtwerke Böblingen, sondern auch für andere Energieversorger, wie Wettbewerbsvergleiche zeigen.
Die neue Preisänderungsklausel bildet über spezielle Indices die Marktentwicklung ab. An diesen Entwicklungen partizipieren die Kunden. Mit dem neuen Tarif und dank der Preisänderungsklausel können Kunden ab 2025 also sowohl ein Sinken der Preise für die Wärmelieferung erwarten – als auch ggf. eine Steigerung. Eine endgültige Aussage können wir allerdings derzeit noch nicht treffen.
Schönbuch I Wärme Garant | Schönbuch I Wärme Komfort* | |
---|---|---|
Grundpreis | 120 € (Pauschale) | 1.479,2 € |
Leistungspreis > 20 kW | 12 €/kW | Zone 1: 73,93 €/kW Zone 2: 59,96 €/kW Zone 3: 54,72 €/kW |
Arbeitspreis (ohne Emissionspreis, Gasumlagen und Konzessionsabgabe) | 84,80 €/MWh | 104,49 €/MWh |
Anzahl Kunden (rund) | 1.500 | 300 |
Preisgarantie für Fernwärme läuft zum 31.12.2023 aus |
Tarif Komfort Kunden wurde fristgerecht im März 2023 zum 31.12.2023 gekündigt |
Euro Netto/ MWh | Euro Brutto (7%)/ MWh* | Euro Brutto (19%)/ MWh* | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis | 110,80 € | 118,56 € | 131,85 € |
Emissionspreis | 1,575 € | 1,685 € | 1,874 € |
Gasspeicherumlage | 0,29 € | 0,31 € | 0,35 € |
Konzessionsabgabe | 0,310 € | 0,33 € | 0,37 € |
Euro Netto | Euro Brutto (7%)* | Euro Brutto (19%)* | |
---|---|---|---|
Grundpreispauschale (bis 20 kW) | 250,00 € | 267,50 € | 297,50 € |
Leistungspreis (je zusätzl. kW über 20 kW) |
32,00 €/kW | 34,24 €/kW | 38,08 €/kW |
Grundlage für die Berechnung der Baukostenzuschüsse und der Hausanschlusskosten sind §9 und §10 der AVBFernwärmeV. Nach §9 können die SWBB von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss (BKZ) zur teilweisen Abdeckung der notwendigen Kosten für die Erstellung bzw. Verstärkung von – der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlage – verlangen.
Bei Änderung oder Erweiterung der Anlage durch den/die Anschlussnehmer:in sind die SWBB nach §10 AVBFernwärmeV berechtigt, die mit der Erstellung bzw. der Veränderung des Hausanschlusses verbundenen Kosten vom Anschlussnehmer einzufordern. Die Kosten können pauschal berechnet werden.
Euro Netto | Euro Brutto (19%) | |
---|---|---|
Baukostenzuschuss | 250 €/kW | 297,50 € |
Hausanschlusskosten (bis 20 kW)* | 18.000 € | 21.420 € |
Hausanschlusskosten (bis 50 kW)* | 22.500 € | 26.775€ |
Mehrkosten Leitungslänge in €/m (über 10 m Hausanschlussleitung) | 700 €/m | 833 €/m |
Sie haben die Wahl. Mein Kundenservice-Team berät Sie gerne kompetent und persönlich vor Ort, telefonisch oder per Mail. Über das Online-Portal haben Sie darüber hinaus rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Kundendaten.
Der Tarif Schönbuch I Wärme I Garant bzw. die Preisgarantie läuft zum 31.12.2023 vertraglich aus. Den Tarif Schönbuch I Wärme I Komfort haben wir unseren Kunden fristgerecht im März 2023 unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsfrist von neun Monaten gekündigt.
Zielsetzung war und ist es, die Fernwärmetarife Komfort und Garant zu vereinheitlichen und in einen Tarif – den Schönbuch | Wärme Regio zu überführen.
Zudem führte die europäische Energiemarktkrise zu explodierenden Preisen in der Beschaffung von Gas und Öl. Das Preisniveau für Gas und Öl für das Jahr 2024 ist im Vergleich zu 2022 deutlich gesunken, aber im Vergleich zum Vorkrisen-Niveau erheblich gestiegen. In der Folge steigen hierdurch die Kosten der Eigenerzeugung von Wärme sowie auch des Wärmebezugs entscheidend. Die Bezugspreise unserer Vorlieferanten sind vertraglich an die Preisentwicklung von Gas und Öl gebunden. Diese Kostensteigerungen geben wir - neben weiteren inflations- und tarifbedingten Kostenerhöhungen - nun an unsere Kunden weiter.
Künftig passen sich die Wärmelieferpreise jährlich über eine sogenannte Preisänderungsklausel an die Marktentwicklung und damit an die Kostenentwicklung der Stadtwerke an. Ähnlich wie im aktuellen Tarif Schönbuch | Wärme Garant regt auch das neue Preismodell im Tarif Schönbuch | Wärme Regio zum Energiesparen an. Es berücksichtigt vor allem die Anforderungen kleiner Anschlüsse.
Für die Erzeugung von Fernwärme werden verschiedene Brennstoffe benötigt. Neben Müll werden auch Erdgas und Öl eingesetzt. Die geschieht teilweise rollierend über das Jahr hinweg, teilweise werden benötigte Mengen auch vorbeschafft. Das Preisniveau für Gas und Öl für das Jahr 2024 ist im Vergleich zu 2022 deutlich gesunken, aber im Vergleich zum Vorkrisen-Niveau erheblich gestiegen.
Auch die Preise, die wir für die Wärme bei unseren Vorlieferanten zahlen hängen über die Preisanpassungsklauseln in den Lieferträgen von der Preisentwicklung Gas und Öl ab. Dies geschieht über so genannte Indices, die teileweise aufgrund der vertraglich vereinbarten Referenzzeiträume mit erheblichen Zeitversatz wirken
Diese marktliche Preisentwicklung müssen wir nun an unsere Kunden weitergeben. Als Energieversorgungsunternehmen profitieren wir von diesen Preissteigerungen nicht.
Bei einer Wärmepreiskalkulation werden fixe und variable Kostenbestandteile eines Wärmeversorgers identifiziert. Grundsätzlich soll die Summe der Erlöse aus dem Grundpreis die Fixkosten decken. Unsere Grundpreise sind sehr niedrig und decken damit in Summe nicht die Fixkosten für die Wärmeversorgung der Stadtwerke. Die nicht durch den Grundpreis gedeckten fixen Kosten wurden den variablen Kosten hinzugerechnet und werden nun über den Arbeitspreis gedeckt.
Damit soll auch ein Anreiz geschaffen werden, Energie zu sparen. Je niedriger
der Verbrauch des jeweiligen Haushalts, desto niedriger damit die Wärmeabrechnung.
Sobald Sie Fernwärme abnehmen, schließen Sie einen sogenannten faktischen Vertrag mit uns. Es gibt also einen Vertrag, nur nicht schriftlich. Zudem gilt, dass Anschlussnehmer, die keinen Vertrag abschließen, ab 01.01.2024 die gleichen Preise erhalten wie die mit Vertrag. Somit sind alle Fernwärmekunden der Stadtwerke Böblingen von der Preisanpassung betroffen.
Falls Sie es nicht schaffen uns Ihre unterschriebene Einverständniserklärung rechtzeitig zurück zu schicken, erhalten Sie von uns eine Erinnerung per Post.
Nein, eine Zustimmung ist online nicht möglich. Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Vertrag per Post zurück. Nutzen Sie hierfür gerne unseren Rückumschlag. Das Porto übernehmen wir.
Der durch den Kunden zu zahlende Gesamtpreis für die Wärmelieferung setzt sich zusammen aus:
Preisänderungs- oder Preisanpassungsklauseln sind Klauseln, die es dem Wärmeversorgungsunternehmen unter definierten Bedingungen gestatten, vereinbarte Preise während der Vertragslaufzeit anzupassen. Preisänderungs- oder Preisanpassungsklauseln sind bei Anwendung der AVBFernwärmeV zulässig, wenn sie die Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV einhalten.
Künftig ist eine jährliche Preisanpassung vorgesehen. Gemäß § 24 (4) AVBFernwärmeV dürfen Preisänderungsklauseln nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Sie müssen die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen. Bei Anwendung der Preisänderungsklauseln ist der prozentuale Anteil des die Brennstoffkosten abdeckenden Preisfaktors an der jeweiligen Preisänderung gesondert auszuweisen.
Bei der Eigenerzeugung in unserem Heizwerk "Im Grund" sowie in unseren BHKW setzen wir Gas ein. Des Weiteren betreiben wir Ölkessel. Diese dienen vor allem der Redundanz und damit der Versorgungssicherheit. Zudem unterliegen die Preise für den Wärmebezug aus dem RMHKW ebenfalls einer regelmäßigen Preisanpassung. Diese Preisanpassung erfolgt auf Basis von Erdgas- und Ölpreisindices. Auch der Wärmebezugsvertrag FTG wird durch die Entwicklung der Gas- und Ölpreise bestimmt.
Zur Erzeugung von Strom oder Wärme werden natürliche Ressourcen wie fossile Brennstoffe (z.B. Kohle, Erdgas, Erdöl), Biomasse, Wind-, Wasser- und Sonnenkraft oder auch Abfälle eingesetzt. All diese Ressourcen werden als Primärenergieträger bezeichnet. In diesen Stoffen steckt Potential zur Energiegewinnung, die sogenannte Primärenergie.
Um diese Primärenergie zur Erzeugung z.B. von Wärme zu nutzen, muss diese umgewandelt werden. Bei dieser Umwandlung entstehen Verluste, die abhängig sind von der eingesetzten Ressource und vom Umwandlungsprozess selbst, d.h. von der Art und Weise der Energieumwandlung. Des Weiteren entstehen Verluste bei der Verteilung der Wärme. Die Wärme, die beim Kunden ankommt wird als Endenergie bezeichnet.
Der Primärenergiefaktor gibt Auskunft darüber, wie effizient und ressourcenschonend der eingesetzte Primärenergieträger im Verhältnis zur bereitgestellt Endenergie umgewandelt wurde. Je niedriger der Primärenergiefaktor desto umweltschonender die eingesetzten Ressourcen und desto effizienter die Umwandlung.
Welcher Primärenergiefaktor für welchen Energieträger angesetzt wird, erfahren Sie im Gebäudeenergiegesetz - GEG), Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren.
Fernwärme stammt aus effizienten Kraftwerken, aus Abwärme oder aus erneuerbaren Energiequellen und gilt so im GEG als Erfüllungsoption für die 65-Prozent-Anforderung. Zudem leisten Sie durch Nutzung der Fernwärme einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen.
Gerne können wir einen persönlichen Beratungstermin in unserem Kundenzentrum vereinbaren. Alternativ können Sie natürlich auch gerne ohne Termin in unser Kundenzentrum in der Wolfgang-Brumme-Allee kommen.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr.
Zusätzlich haben wir für Sie am Dienstag, den 14. und Mittwoch, den 15.November von 10 bis 15 Uhr geöffnet.
Mit dem neuen Vertrag werden Ihnen die Abschläge ab Februar 2024 mitgeteilt. Diese berücksichtigen Ihren aktuellen Verbrauch, Ihre Anschlussleistung und die neuen Preise.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anschlussleistung einmal im Jahr reduzieren zu lassen. Hierzu lassen wir Ihnen gerne Informationen zukommen. Vorzugsweise per E-Mail. Dazu benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.